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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6433
OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99 (https://dejure.org/2002,6433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 2 Wx 103/99 (https://dejure.org/2002,6433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 2 Wx 103/99 (https://dejure.org/2002,6433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzeinbau von Wohnzimmerfenstern; Fenstereinbau; Rückforderungsanspruch; Vorbehalt der Rückforderung; Auswechselung von Fenstern; Instandhaltung; Geschäftsführung ohne Auftrag; GoA

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 20; ; FGG § 27; ; BGB § 684; ; BGB § 687; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 951 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster Holzfenster durch isolierverglaste Kunststofffenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz für Maßnahmen am Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 872
  • ZMR 2002, 618
  • ZMR 2008, 560
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99
    Zu ersetzen ist der objektive Verkehrswert, den die Leistung nach ihrer tatsächlichen Beschaffenheit für jedermann hat (BGHZ 82, 299).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Damit handelt es sich um gegenständlich begrenzte Sondernutzungsrechte (ebenso OLG München, ZMR 2008, 560, 561; OLG Düsseldorf, NZM 2004, 107, 108; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 767; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672; LG Köln, ZWE 2012, 187 f.; Hügel/Elzer, WEG, § 15 Rn. 10; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 14a; Bornemann, Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht, 2000, S. 132 f.; Schweiger, Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentum, 1987, S. 128 f.; wohl auch Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 13 Rn. 68; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 29; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, 2003, S. 200 f.); sie können nur durch eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer

    Weiterhin stehe den Sondereigentümern, welche ihre Fenster auf eigene Kosten saniert haben, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die notwendige Erneuerung bzw. Sanierung der Fenster zu, wenn sie die Erneuerung in der Annahme einer eigenen Kostenverpflichtung veranlasst haben, diese tatsächlich aber die Gemeinschaft treffe (OLG Hamburg, NZM 2002, 872).

    Jedenfalls kommt ein Anspruch auf Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) in Betracht (OLG Hamburg NZM 2002, 872; Niedenführ/Schulze a.a.O.).

  • LG Berlin, 22.02.2019 - 85 S 15/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Einräumung eines

    Dass ausdrücklich ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird, ist nach Auffassung der Kammer nicht erforderlich; vielmehr ist entscheidend und ausreichend, dass einem Sondereigentümer durch Beschluss die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Dauer im Gemeinschaftseigentum stehende Flächen unter Ausschluss der übrigen Eigentümer zu nutzen (vgl. BGH ZMR 2017, 319-324, zitiert nach juris, Rz. 32; BGH NJW 2017, 64, 65 zitiert nach beck-online, Rz. 11 m.w.N. BGH NJW 2014, 1879, 1881, zitiert nach beck-online, Rz. 16; OLG München ZMR 2008, 560-562, zitiert nach juris, Rz. 24; OLG Hamburg ZMR 2007, 635-637, zitiert nach juris, Rz. 30; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 376-377, zitiert nach juris, Rz. 71 m.w.N.; LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2018 - 318 S 71/17 -, zitiert nach juris, Rz. 64-67; LG Aurich ZMR 2018, 345-347, zitiert nach juris, Rz. 34ff; LG München I ZMR 2014, 920-923, zitiert nach juris, Rz. 24; LG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011 - 11 S 41/10 -, juris, Rz. 10; AG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2017 - 380 C 3152/14 (14) -, zitiert nach juris, Rz. 69; Suilmann in Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 13, Rz. 90; Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 15, Rz. 5; Spielbauer ZWE 2017, 19, zitiert nach beck-online).

    Entsprechendes gilt für den Beschluss des OLG München vom 09.05.2007 - 32 Wx 031/07 - (ZMR 2008, 560-562, zitiert nach juris, Rz. 24), den Beschluss des OLG Hamburg vom 21.05.2007 - 2 Wx 38/03 - (ZMR 2007, 635-637, zitiert nach juris, Rz. 30), das Urteil des LG Hamburg vom 19.09.2018 - 318 S 71/17 - (zitiert nach juris, Rz. 64-67), das Urteil des LG München I vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 - (ZMR 2014, 920-923, zitiert nach juris, Rz. 24) sowie das Urteil des AG Frankfurt vom 03.05.2017 - 380 C 3152/14 (14) - (zitiert nach juris, Rz. 69).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Zwar liegt nach den unbeanstandeten Feststellungen des Amtsgerichts hier ein Fall des § 687 Abs. 1 BGB vor, da der Kläger bei der Erneuerung der Fenster im Bereich seines Sondereigentums rechtsirrig davon ausging, hierzu verpflichtet zu sein und damit ein eigenes Geschäft wahrzunehmen (vgl. zur Unanwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB in diesem Fall auch Hanseatisches OLG, Beschluss vom 21.03.2002 - 2 Wx 103/99, ZMR 2002, 618, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen

    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227; Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB; vgl. Senat, a.a.O.; Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    (1) Die Fenster sind notwendiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; OLG Hamburg ZMR 2002, 618; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 61; jetzt auch Merle in Bärmann/Pick/Merle § 5 Rn. 36).

    Schließlich kann es auch dahinstehen, ob die Bereicherung der übrigen Wohnungseigentümer in der Wertsteigerung des Gebäudes liegt, die es durch den Einbau heuer Fenster erhalten hat und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist.

  • OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06

    Fenstererneuerung durch ausgeschiedenen Eigentümer

    Geht der Sondereigentümer beim Austausch eines eigenen Fensters von einer eigenen Instandhaltungspflicht aus, so fehlt ihm der Fremdgeschäftsführungswille (Hans. OLG, Beschluss vom 21.3.2002; 2 Wx 103/99 = ZMR 2002, 618).

    Sie schuldet bei einem abgängigen alten Fenster Wertersatz in Höhe des angemessenen Handwerkerlohns für das neue Fenster (Hans. OLG, Beschluss vom 21.3.2002; 2 Wx 103/99 = ZMR 2002, 618).

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Rücksicht auf die von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 21. März 2002 (vgl. ZMR 2002, 618) geboten.
  • LG Itzehoe, 16.08.2011 - 11 S 42/10

    Kein wirksamer Zweitbeschluss ohne sachlichen Grund!

    Jeder Wohnungseigentümer kann jedoch verlangen, dass durch den Zweitbeschluss schutzwürdige Belange aus dem Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt werden (BGHZ 113, 197 (200); OLG Schleswig ZWE 2007, 51 (55); OLG München ZMR 2008, 560 (561)).
  • OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erstattung der Kosten

    Etwas anderes kann je nach den Umständen des Falles gelten, wenn die Fenster abgängig sind (Senat, Beschluss vom 5.9.2007, ZMR 2008, 56; Senat, Beschluss vom, 21.3.2002, ZMR 2002, 618; OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732; Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O.).
  • OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05

    Bereicherungsanspruch der Gemeinde bei Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage

  • LG Köln, 21.07.2011 - 29 S 11/11

    Aufteilung von Nutzung von Gemeinschaftseigentum: Anfechtbar?

  • LG Düsseldorf, 10.09.2014 - 25 S 9/14

    Leistung einer Abgeltungszahlung an die auf eigene Kosten ohne Beschlussfassung

  • LG Düsseldorf, 12.11.2007 - 25 T 328/07

    Unterliegen der Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster als

  • AG Berlin-Spandau, 12.12.2017 - 70 C 56/17

    WEG - Instandsetzungspflicht Sondereigentümer

  • LG Hamburg, 22.12.2008 - 318 T 166/07
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4503
OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02 (https://dejure.org/2002,4503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2002 - 7 W 16/02 (https://dejure.org/2002,4503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2002 - 7 W 16/02 (https://dejure.org/2002,4503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens; Mängeln an einem Bauvorhaben; Schiedsgerichtsvereinbarung; Schiedsgutachtervereinbarung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 404a; ; ZPO § 407; ; ZPO § 407a; ; ZPO § 409; ; ZPO § 411; ; ZPO § 411 Abs. 2; ; ZPO § 412; ; ZPO §§ 485 ff.; ; ZPO § 485 Abs. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 569; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; ZPO § 1029; ; ZPO § 1033; ; BGB § 204 Nr. 7; ; BGB § 204 Nr. 8; ; BGB § 317; ; BGB § 319 Abs. 1; ; BGB § 641 a

  • rechtsportal.de

    Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln an Bauvorhaben

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgutachtervereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1537
  • NZBau 2003, 383
  • BauR 2002, 1737
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 05.05.1993 - 19 W 8/93

    Schiedsgericht: Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Die Frage des Ausschlusses des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten stellt sich hier - anders als bei der Einrede einer Schiedsgerichtsvereinbarung im Sinne der §§ 1029 ZPO - nicht, so daß es keiner Entscheidung bedarf, ob und unter welchen Voraussetzungen gemäß § 1033 ZPO die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens auch im Falle einer solchen Schiedsgerichtsvereinbarung zulässig ist (vgl. dazu nur OLG Frankfurt/M, BauR 1993, 504 ff.).

    Dabei ist für diejenige Partei, die ein besonderes Eilbedürfnis im Sinne des § 485 Abs. 1 ZPO geltend machen kann, - jedenfalls dann, wenn abweichend vom regelmäßigen Ablauf Schwierigkeiten auftreten - eine größere Sicherheit der zügigen Durchführung der Begutachtung insbesondere auch durch die nur dem Gericht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Sanktionierung von Verzögerungen durch Verhängung von Ordnungsgeldern gemäß § 411 Abs. 2 ZPO gegeben (dazu auch OLG Frankfurt/M, BauR 1993, 504, 505).

  • OLG Koblenz, 15.07.1998 - 5 W 464/98

    Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterabrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Käme jedoch das Prozeßgericht, das über diese Frage ohne Bindung an eine Bewertung im Rahmen der Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens zu entscheiden hätte, zu dem Ergebnis, daß die Schiedsgutachtenabrede unwirksam ist oder sich tatsächlich - wie die Antragstellerin meint - nur auf die Vereinbarungen in Ziff. 7 des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bezieht, so hätte das Schiedsgutachten im Gegensatz zu dem in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachten ruf einen Rechtsstreit in der Hauptsache keine Bedeutung (so wohl auch OLG Koblenz MDR 1999, 502, 503).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Zu Recht hat die Antragstellerin jedoch darauf hingewiesen, daß selbst ein eindeutig einfacherer oder billigerer Weg dann nicht beschriften werden muß, wenn dieser Weg verfahrensmäßig unsicherer ist (BGHZ 111, 168, 171).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 23 W 25/98

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse bei Schiedsgutachterabrede?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Unter diesen Voraussetzungen steht der Zulässigkeit der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens auch nicht entgegen, daß die Schiedsgutachtenabrede im Falle eines späteren Prozesses - dann wenn die Antragsgegnerin eine entsprechende Einrede erhebt und das Gericht die Wirksamkeit der Abrede bejaht - zur Folge haben könnte, daß ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes Gutachten zunächst durch das Gericht nicht verwertet werden dürfte und die Antragstellerin deshalb gezwungen wäre, jedenfalls auch das Schiedsgutachten einzuholen (zu diesem Gesichtspunkt - für einen Fall des § 485 Abs. 2 ZPO - OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1111, 1112).
  • OLG Köln, 19.10.1998 - 20 W 48/98

    Selbständiges Beweisverfahren auch bei Schiedsgutachtenklausel?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Die größere Unsicherheit der Einholung des vereinbarten Schiedsgutachtens im Verhältnis zu der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ergibt sich für die Antragstellerin jedoch schon aus dem bereits erörterten Umstand, daß sich auch nach der Einholung des Schiedsgutachtens in einem späteren Prozeß die Notwendigkeit der Durchführung einer justizförmigen Beweisaufnahme ergeben kann (so wohl auch OLG Köln, IBR 1999, 289; LG München I, NJW-RR 1994, 355, 356).
  • LG München I, 10.12.1993 - 13 T 23000/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Die größere Unsicherheit der Einholung des vereinbarten Schiedsgutachtens im Verhältnis zu der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ergibt sich für die Antragstellerin jedoch schon aus dem bereits erörterten Umstand, daß sich auch nach der Einholung des Schiedsgutachtens in einem späteren Prozeß die Notwendigkeit der Durchführung einer justizförmigen Beweisaufnahme ergeben kann (so wohl auch OLG Köln, IBR 1999, 289; LG München I, NJW-RR 1994, 355, 356).
  • OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel in einem Bauvertrag;

    Ein Ausnahmefall, wie er gegeben sein kann, wenn das gerichtliche Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen ist (OLG Köln, Beschluss vom 19.10.1998, IPR 1999, 289) oder das Schiedsgutachterverfahren bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537 f.; OLG Koblenz BauR 1999, 1055 f.), liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2015 - 9 W 30/15

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens trotz Schiedsgutachtenabrede

    (Vgl. zum rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Falle einer Schiedsgutachtenvereinbarung OLG Koblenz, BauR 1999, 1055; OLG Köln, IBR 1999, 289; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1537; OLG Köln, NJW-RR 2009, 159; OLG Bremen, NJW-RR 2009, 1294.) Im vorliegenden Fall wird das rechtliche Interesse der Antragstellerin an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens durch die Schiedsgutachtenklausel jedoch nicht beseitigt.
  • OLG Köln, 15.03.2021 - 17 W 20/21

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer neue Autobahnbrücke Unzulässiger

    a) Dabei folgt der Senat anders als das Landgericht der Rechtsansicht, dass dann, wenn die Parteien - so wie hier - eine Schiedsgutachtenklausel in den Vertrag aufgenommen haben, die vorherige oder parallele Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens grundsätzlich unzulässig ist (OLG Bremen NJW-RR 2009, 1294; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1111; OLG Köln (19. ZS) BauR 2018, 870; LG Berlin IBR 2011, 497; LG München I IBR 2008, 486; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 21. Aufl., § 18 Abs. 3 VOB/B, Rn. 7; Anh 2 Rn. 58; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 485 Rn. 14; Schreiber, in: MK-ZPO, 6. Aufl., § 485 Rn. 16; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 40. Aufl., § 485 Rn. 7a; Weise NJW-spezial 2015, 684; Werner/Pastor/Frechen, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 67; Werner/Pastor/Heinzerling, Rn. 501; Zanner BauR 1998, 1154, 1156; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 7a; a. A. OLG Koblenz EWiR 1999, 235; OLG Karlsruhe BauR 2016, 1962; OLG Köln (20. ZS) IBR 1999, 289; von Bermuth EWiR 1999, 235).
  • LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Zwar ist es richtig, dass die ergänzende Vertragsauslegung für den Fall, dass die Parteien über den Umfang des Schiedsgutachterverfahrens streiten, dafür spricht, dass die Parteien mit der Schiedsgutachterabrede für diesen Fall das selbständige Beweisverfahren gerade nicht ausschließen wollten (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.04.2002, Az. 7 W 16/02).
  • LG Dresden, 30.10.2007 - 3 O 3901/06
    Im Unterschied zur Schiedsabrede führt die Berufung auf eine vereinbarte Schiedsgutachtenabrede nicht zur Unzulässigkeit der Klage, sondern zu derzeitigen Unbegründetheit (Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl., Rn 6 zu § 1029 ZPO m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/ Abers- Hartmann, ZPO, 64. Aufl. Rn 17 zu Grundz. § 1025; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 27. Aufl., Rn 5 zu Vorbem. 1029; Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 16. Aufl., Anhang 4 Rn. 43 ff; von Bermuth a.a.O., S.2086; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.04.02 unter Az. 7 W 16/02; OLG München, Urteil vom 27.10.1999 unter Az: 7 U 3147/99; OLG Frankfurt VersR 1982, 759; BGH NJW 196O, 1462/3).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2002 - 16 W 27/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5289
OLG Köln, 05.09.2002 - 16 W 27/02 (https://dejure.org/2002,5289)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2002 - 16 W 27/02 (https://dejure.org/2002,5289)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2002 - 16 W 27/02 (https://dejure.org/2002,5289)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Öffentliche Klagezustellung bei fehlender internationaler Zuständigkeit des Gerichts

  • Judicialis

    ZPO § 917

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 271
    Öffentliche Klagezustellung bei fehlender internationaler Zuständigkeit des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 230
  • BB 2003, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    Nichts anderes gilt in Bezug auf die internationale Zuständigkeit (OLG Köln, Beschluss vom 5. September 2002, 16 W 27/02, MDR 2003, 230 [juris Rn. 5]).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 2 W 2/03

    Öffentliche Zustellung: Bewilligungsvoraussetzungen für die öffentliche

    Nachdem die Klägerin alles ihr Zumutbare unternommen hat, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln, ist vorliegend die öffentliche Zustellung zu veranlassen, § 567 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO (s. hierzu auch Kammergericht in MDR 1998, S. 124; s. auch OLG Köln in MDR 2003, S. 230).
  • OLG Bremen, 30.03.2009 - 1 W 10/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bei Bestehen einer

    Jedes auf andere Weise gewonnene Beweisergebnis ist vollständig unbeachtlich - mit einer wesentlichen Einschränkung: Streiten sich die Parteien, ob das Schiedsgutachten entsprechend § 319 Abs. 1 BGB offenbar unrichtig ist, so können sich die Parteien auf das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens stützen (von Bernuth, aaO.; s. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2002, OLG-Report 2002, 467 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.1998, Az. 5 W 464/98).
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